Öffentliches Dienstrecht
Zum öffentlichen Dienstrecht zählen die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts, soweit sie keinen finanziellen Bezug haben. (Für Fragen des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie der Beihilfe und der Reisekosten liegt die Zuständigkeit beim Thüringer Finanzministerium.)
Aktuelles
Mit Wirkung vom 01.04.2026 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Beurteilungsverordnung (ThürBeurtVO) in Kraft getreten (GVBl. 2026, S. 96 ff). Schwerpunkte der Änderungen bilden die Einführung eines reinen Anlassbeurteilungssystems für Lehrerinnen und Lehrer aufgrund der spezifischen Ämterstruktur, die Ausnahme von der Regelbeurteilung bereits ab zehn Jahre vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand, die Klarstellung des Beurteilungszeitraums im Falle einer Beförderung im Beurteilungszeitraum - Umsetzung der Rechtsprechung des BVerwG, die Verkürzung des notwendigen Bewertungszeitraums einer dienstlichen Beurteilung als hinreichende Beurteilungsgrundlage und die Umsetzung der Rechtsprechung des BVerwG zur Gewichtung der Beurteilungsmerkmale, mit der Folge der rechnerischen Ermittlung des Gesamtergebnisses. In der Konsequenz waren die Beurteilungsvordrucke punktuell anzupassen.
Für die Erstellung der dienstlichen Beurteilungen sind die zum jeweiligen Stichtag nach den Anlagen zur ThürBeurtVO geltenden Vordrucke zu verwenden.
Beurteilungsvordrucke ab Stichtag 01.04.2026
Vordruck Regel und Anlassbeurteilung
Vordruck Zwischenbeurteilung zur Probezeitbeurteilung
Hinweis: Ein gegenwärtig vom TMIKL noch in der Testphase befindlicher Vordruck für Regel- und Anlassbeurteilungen mit hinterlegter Berechnungsfunktion entsprechend der Gewichtungen in den jeweiligen Laufbahngruppen wird nach Abschluss der Testphase zeitnah auf dieser Seite bereitgestellt werden.
Beurteilungsvordrucke bis Stichtag 31.03.2026
Gesetzliche Grundlagen
Die folgenden Verweise führen Sie zu den jeweils aktuellen Gesetzes- und Verordnungstexten auf dem Service-Portal des Freistaats Thüringen:
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