
Regionalentwicklung
Im Rahmen der landeseigenen Förderrichtlinie „Regionalentwicklung und demografischer Wandel“ können Landkreise, Kommunen und Vereine Ideen direkt aus der Region heraus entwickeln und diese umsetzen. Diese Förderung von Thüringen für Thüringer zielt vornehmlich auf die Umsetzung der Erfordernisse der Raumordnung sowie der Leitvorstellungen des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) und der Regionalpläne ab. Interkommunale Kooperationen sollen mit Hilfe dieses Instruments stabilisiert, ausgeweitet und verbessert werden.
Was ist die Grundlage zur Förderung?
Die „Förderrichtlinie zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels“ ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung.
Ausfüllbarer PDF-Antrag
Antrag auf Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung
Online-Antrag
Was sind die Ziele der Förderung?
Ziel 1: Umsetzung der Erfordernisse der Raumordnung sowie der Leitvorstellungen des LEP und der Regionalpläne
Ziel 2: Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure
Ziel 3: Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung der interkommunalen Kooperationen
Die Erfüllung aller drei Förderziele ist bei der Antragstellung aufzuzeigen.
Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin im Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Referat 37 - Projekte und Förderung der Regionalentwicklung
Referatsleiterin: Simone Hold
Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
E-Mail: regionalentwicklung@tmdi.thueringen.de
Telefon: +49 (0) 361 57 4191 320
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende nichtinvestive sowie investive Vorhaben:
Wie lang wird gefördert?
1 bis 3 Jahre
Wer wird gefördert?
- Landkreise
- Kommunen
- Kommunale Arbeitsgemeinschaften
- Vereine
- sonstige juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Wieviel wird gefördert?
- 80 % im Regelfall
- 90 % für Modellprojekte (min. 10.000 €, max. 200.000 €)
Was ist noch zu beachten?
- Antragstellung: bis zum 30.09. des Vorjahres
- Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in Thüringen haben
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sowie die Folgekosten müssen gesichert sein.
Weitere Projekte
AG Gunstraum Frühjahr 2026 - Weimar
Staatssekretär Andreas Bausewein machte sich gemeinsam mit dem Konzernbevollmächtigten Herrn Martin Walden der Deutschen Bahn (DB) AG für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein interaktives Bild von der Planung des Mobilitätsknotens Weimar.
Die Mitglieder der Gunstraum AG blicken auf eine erfolgreiche Veranstaltung zurück, an welcher am Dienstag, 21. April 2026 in Weimar Staatssekretär Andreas Bausewein teilnahm. Hierbei fanden zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus mehreren Kommunen Thüringens, Herr Martin Walden, Konzernbevollmächtigter der DB AG für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und weitere Vertreter der DB AG zusammen.
Thematisch drehte sich die Veranstaltung um aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Perspektiven für die Regionen im Rahmen der Umsetzung der Gunstraumstudie, aber auch um den Austausch über neue Fortschritte und Impulse für zukünftige Mobilitätsprojekte für die Regionen. Beispielhaft hierfür war eine Präsentation der Stadt Weimar in virtueller Realität, um die städtebaulichen Varianten des Mobilitätsknotens Weimar zu erkunden.
Unterstützt wurde die Stadt Weimar im Zuge eines Forschungsprojektes von der Bauhaus Universität und der Consencive GmbH. Das „Bauhaus Participation Lab“ ist ein innovativer methodischer Ansatz zur konstruktiven Einbindung von Bürgerinnen und Bürger in kommunale Planungsprozesse. Die gewonnenen Erkenntnisse planen die Mitglieder der Gunstraum AG in zukünftige Projekte einfließen zu lassen und den Dialog fortzuführen.
Hintergrundinformationen:
Die Regionalentwicklung unterstützt mit Fördermitteln des Landes den Ausbau von Mobilitätsknoten für die Regionen im Rahmen der Umsetzung der Gunstraumstudie. Hierfür wurde die Gunstraum AG in der Struktur der Lenkungsgruppe ICE-Knoten gegründet. Durch jahrelange Arbeit ist es gelungen, verstärkt die Entwicklungspotenziale für die im Gunstraum liegenden Städte und Regionen zu unterstützen sowie die Zusammenarbeit mit der DB AG verlässlich zu gestalten.
Für die Regionen rund um Nordhausen, Sondershausen, Ilmenau, Arnstadt, Gotha, Jena, Meiningen und Gera wurden und werden bereits Konzeptionen zu regionalen Mobilitätsknoten gefördert. So werden z. B. durch das Projekt eines barrierefreien Mobilitätsknotens das Oberzentrum Gera und durch das Projekt der Umsetzung der Machbarkeitsstudie für das Bahnhofsareal in Meiningen diese bei der Wahrnehmung ihrer Funktionen für den ländlichen Raum unterstützt.
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